Die KU kann aus Mitteln des Bund-Länder-Programms „Innovative Hochschule“ (BMBF) im Rahmen des Projektes „Mensch in Bewegung“ Mittel für den Innovationsfonds „KU in Bewegung“ beantragen. Dazu werden Projektideen an der KU im Bereich Wissenstransfer gesucht. Alle Hochschulangehörigen sind eingeladen, sich daran mit Projekteinreichungen zu beteiligen.
Insbesondere Universitäten mit Schwerpunkt im Bereich der Geistes- und Gesellschaftswissenschaften können durch Transferaktivitäten wertvolle und sichtbare Beiträge für die Zukunft der Gesellschaft leisten. Die Nutzung entsprechender Formate des Transfers kann die Wirksamkeit dieser Leistungen noch erhöhen, beispielsweise durch forschungsbasierte Lehrformate, Kooperationen mit außeruniversitären Partnerorganisationen, durch eine allgemein verständliche Darstellung von Forschungsergebnissen, eine Qualifizierung zu Transfertätigkeiten, die Verbesserung des Wissensmanagements in der Verwaltung oder agile Formen des Projekt- und Wissensmanagements.
Die Einladung zur Einreichung einer Projektidee richtet sich an alle Mitarbeiter/-innen der KU, sowohl wissenschaftliches, wie auch wissenschaftsunterstützendes Personal und Studierende, die sich mit dem Themenfeld Wissenstransfer beschäftigen. Gesucht werden Projekte, die einen Beitrag zum Ideen- und Wissenstransfer leisten, die regionale Verankerung oder Bedeutung der Universität stärken, Innovationen in Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft beitragen oder neue Wege der Kooperation zwischen der Universität und externen Akteuren eingehen.
Der Aufruf ist themenoffenen. Für den Fall der Bewilligung können Projekte an der KU in Höhe von jeweils 5.000 EUR bis 50.000 EUR im Zeitraum von bis zu 18 Monaten bezuschusst werden. Die Projekte müssen mit mindestens einem weiteren Partner durchgeführt werden: Erwünscht ist die Zusammenarbeit über die Grenzen von Fakultäten und zentralen Einrichtungen hinweg, zwischen wissenschaftlichem und wissenschaftsunterstützendem Personal sowie mit externen Partnern im Umfeld der Universität bzw. der Region 10.
Projekte können in drei Phasen eingereicht werden (Details siehe Aufruf und FAQ). Für die erste Einreichungsphase gilt eine Frist bis zum 31. Oktober 2019 für Projektskizzen der Vorhaben und der 10. Dezember 2019 für die Abgabe der vollständigen Projektbeschreibung.
Zur Unterstützung bei der Ideenentwicklung und zur Vermittlung von Projektpartnern laden wir Sie herzlich zu einer Ideenwerkstatt und Vernetzungstreffen am 8. Oktober in den Räumen von KU.Impact Am Anger 18 in Eichstätt ein. Interessenten an einer Einreichung haben in diesem Rahmen die Gelegenheit, interne oder externe Partner kennenzulernen und bereits erste Projektideen zu entwickeln. Anmeldungen zu dieser Veranstaltung und Anfragen zur Vermittlung von internen oder externen Projektpartnern können unter: innovationsfonds(at)ku.de erfolgen.
Wir bitten dazu um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Haben Sie bereits eine konkrete Idee? Bitte geben Sie einige Stichworte dazu an.
Suchen Sie nach weiteren Partnern? Falls ja, welche?
Brauchen Sie Unterstützung bei der Ideenentwicklung? Falls ja, welche?
Kontakt:
KU.impact-Büro / Projekt „Mensch in Bewegung„
Am Anger 18, 85072 Eichstätt // innovationsfonds(at)ku.de
Inhaltlicher Ansprechpartner: Stefan Raich
Administrative Ansprechpartnerin: Carina Eberitzsch
Alle Details finden Sie hier:
Aufruf zum Innovationsfonds – Hinweise und Verfahrensbeschreibung für Einreichungen
FAQ zum Antragstext:
- Wer hat den Innovationsfonds eingerichtet?
Der Innovationsfonds wurde aus den Mitteln des Programms „Innovative Hochschule“ (BMBF) im Rahmen des Projekts „Mensch in Bewegung“ aufgelegt. - Welchen Zweck hat der Innovationsfonds?
Der Fonds dient zur Förderung von Projekten, die die Stellung von Wissenschaft in Gesellschaft thematisieren und diese mittels Wissenstransfer stärken. Denkbar sind in diesem Zusammenhang sowohl der beidseitige Austausch innerhalb der Universität, etwa zwischen Verwaltungseinheiten oder Fakultäten, wie auch zwischen der Universität und externen Akteuren. Der Fonds leitet sich aus den generellen Programmzielen der „Innovativen Hochschule“ sowie den allgemeinen Erfolgsindikatoren des Projektträgers und den spezifischen Erfolgsindikatoren des Verbundprojekts „Mensch in Bewegung“ ab.
Die Programmziele lauten im Einzelnen:- Profilausprägung im Ideen-/Wissens-Technologietransfer zu einer Transferkultur
- Regionale Verankerung der Hochschule / Vernetzung mit dem regionalen Umfeld
- Beitrag zu Innovation in Wirtschaft und Gesellschaft
- Sichtbarkeit und Neuartigkeit von Aktivitäten der Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft
- Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle Angehörigen der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt, d.h. wissenschaftliche und nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter sowie Studierende. - Welche Projekte werden gefördert?
Es werden grundsätzlich Kooperationsprojekte gefördert, d.h. Projekte mit mehreren Antragstellern (ein Hauptansprechpartner) oder Projekte mit einem Antragsteller innerhalb der KU und externen Partnern. - Welche Themen werden gefördert?
Die Förderung ist grundsätzlich themenoffen. Wir raten jedoch die o.g. Bewertungskriterien zu beachten und vor der Antragstellung ggfs. Kontakt mit dem inhaltlichen Ansprechpartner aufzunehmen. - Wie hoch ist die Fördersumme?
Es werden Projekte mit einer Fördersumme von mindestens 5.000 EUR bis maximal 50.000 EUR gefördert.
Dies folgt der Absicht keine Kleinstprojekte zu fördern, sondern nach Möglichkeit gemeinsame Aktivitäten anzuregen, zum Beispiel durch die Bündelung von Veranstaltungen, um mit den Fördermaßnahmen breitere Wirkung erzielen zu können und strategische Ziele des Programms zu erreichen. - Wann sind die Antragsfristen und in welchem Zeitraum wird gefördert?Der Innovationsfonds verfügt über zwei Antrags- und Förderphasen. Die Antragstellung ist kompetitiv,
abgelehnte Projektanträge können nach Rücksprache erneut eingereicht werden.Bitte beachten: Die zweite und dritte Phase wurden zusammengelegt.
Förderphase I (KiB-I: 05/2020-10/2021):
Stichtag für Ideenskizzen (31.10.2019), Abgabe des Projektantrags (10.12.2019)
und voraussichtlicher Förderbeginn (01.06.2020)Förderphase II (KiB-II: 05/2020-04/2022):
Stichtag für Ideenskizzen (15.05.2020), Abgabe des vollständigen Projektantrags (30.06.2020)
und voraussichtlicher Förderbeginn (01.12.2020 oder 01.01.2021). - Welche Kosten werden gefördert?
Gefördert werden Personalkosten, Sachkosten und Reisekosten. Bei der Anmietung von Räumen ist zu begründen, weshalb eine Nutzung von KU Räumen nicht in Frage kommt. Grundsätzlich gilt, dass zunächst die Finanzierung über andere Fördermöglichkeiten der KU geprüft werden sollte. Die geförderten Kosten müssen in direktem Zusammenhang mit den im Antrag beschriebenen Zielen stehen. Eine Quersubventionierung, etwa von Reisen soll vermieden werden. - An wen wende ich mich mit Fragen?
An das Büro von KU.Impact unter: innovationsfonds@ku.de und siehe Kontakt unter Punkt 3 der Ausschreibung. - Welche rechtlichen Bestimmungen gelten für diese Ausschreibung?
Die Bestimmungen richten sich nach Zuwendungsrecht des BMBF. - Können auch Maßnahmen gefördert werden, die in Zusammenhang mit einer weiteren Förderung stehen?
Es ist möglich, dass weitere Mittel für die Bearbeitung eines Themas, das bereits aus anderen Quellen finanziert wird, zu beantragen (etwa DFG Förderungen oder Eigenmittel der KU). Für diesen Fall sind diese anzugeben und zu begründen, weshalb die Maßnahmen nicht anderweitig finanziert werden können.