Urheberrecht und Datenschutz sind Themen, mit denen sich für einen rechtlich korrekten Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz (KI) jeder irgendwann auseinandersetzen muss. Im Rahmen von wissen.schafft.wir DIALOG rund um das Thema KI und Recht haben sich am 12. Juni gut 45 Ingolstädterinnen und Ingolstädter unter anderem über diese Aspekte informiert. Sie erlebten im Ingolstädter Georgianum einen informativen und unterhaltsamen Vortrag von Sebastian Deubelli, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, und nutzen die Möglichkeit, dem Experten Fragen zu stellen.
In seinem Vortrag ging Deubelli insbesondere auf Fragen des Urheberrecht und Drittrechten sowie Datenschutz und Haftung im Zusammenhang mit der gewerblichen Verwendung von KI-Werkzeugen ein. Er empfahl den Zuschauenden zunächst eine Bestandsaufnahme im Unternehmen durchzuführen, wie KI gerade von Mitarbeitenden genutzt würde. Jeder Mitarbeitende sollte wissen, was beim Gebrauch von KI erlaubt sei. Dazu gelte es eigens eine unternehmensinterne KI-Strategie zu entwickeln. Dabei sei zu klären, was man mit KI machen wolle und welches KI-Tool dafür geeignet. Darüber hinaus gelte es, die AGBs der KI-Anbieter genau zu betrachten. Davon ausgehend sollten verbindliche Richtlinien zur Nutzung der identifizierten Werkzeuge im Unternehmen bzw. der Organisation aufgesetzt werden, erläuterte Deubelli weiter. Auch wenn es an verlässlichen rechtlichen Rahmenbedingungen zur Nutzung von KI derzeit fehle, würden aktuell einige Prozesse angestrebt, die rechtliche Fragestellungen zunehmend klären könnten. Daher sollte bereits jetzt jede und jeder Arbeitnehmende dokumentieren, welche KI-Anwendungen bei welchen Produkten und Prozessen verwendet würden. Vor allem im Hinblick auf eine sich abzeichnende Kennzeichnungspflicht für durch KI generierte Produkte und Dienstleistungen, sei dies erforderlich, wie Deubelli ausführte. Man könne so beispielsweise Schadensersatzansprüchen durch Rechtsverletzungen vorbeugen.
Abschließend wurde einmal mehr deutlich, wie schwierig es ist, immer auf dem aktuellen Stand der technischen Entwicklung im Bereich Künstlicher Intelligenz zu bleiben. Deubelli unterstrich, es werde bei dieser sich rasant entwickelnden Technologie auch zukünftig keine Rechtsprechung geben, die alle potentiellen Rechtsfragen regelt. Klar bleibt aber: Das Risiko trage der Nutzer, denn die Anbieter der KI-Tools sichern sich in der Regel in Ihren AGBs ab und die KI selbst könne nicht verklagt werden.
Foto: Kilian Vief/Mensch in Bewegung